Eisfall und Eiswurf treten in einer Größenordnung von etwa tausend Eisstücken pro Jahr auf. Diese können Personen potentiell schwer oder auch tödlich verletzen.
Eiswurf tritt ein, wenn sich kleine Eisstücke von einer in Betrieb befindlichen Windenergieanlage (WEA) lösen. Eine Sensorik an der WEA kann Eiswurf verhindern. Dann handelt es sich um Eisfall, der von einer stillstehenden oder trudelnden Anlage fällt.
Befinden sich Windparks dicht an öffentlichen Straßen oder Gebieten mit hohen Personenaufkommen, benötigen sie für den Betrieb vielerorts ein Risikogutachten für Eiswurf und Eisfall.
Für das Risikogutachten werden Personenschäden bewertet. Dafür ermitteln wir die Schadenshäufigkeit und Schadenshöhe in der Umgebung der WEA.
Wir berechnen die Trefferhäufigkeit von Eisstücken unterschiedlicher Größe und Dichte in der Umgebung der WEA. Dabei berücksichtigen wir klimatologische Zeitreihen und die Flugbahn für mehrere hunderttausend Eisstücke.
Windverhältnisse am einzelnen Standort und hügeliges Geländeprofil beeinflussen Eiswurf und Eisfall zusätzlich. Hügeliges und bergiges Gelände erhöhen die Flugweiten von Eisstücken etwa talabwärts deutlich.
Wir kalkulieren und bewerten das zu erwartende Risiko für Ihr Projekt. Dabei berücksichtigen wir die Gefährdung von Personen. Gleichzeitig schlagen wir risikomindernde Maßnahmen vor, wenn diese erforderlich sind.
Die notwendigen Unterlagen stellt der Auftraggeber schriftlich bzw. elektronisch zur Verfügung. Notwendige Eingangsdaten sind:
Das ist stark von Bundesland und Gemeinde abhängig. Falls es keine behördlichen Vorgaben gibt, stimmen wir uns bei der Bearbeitung hierzu mit Ihnen ab.
Bei Eiswurf fliegt der Großteil der Eisstücke weiter als bei Eisfall. Sturmereignisse lösen meist maximale Flugweiten aus. Daher ist der Unterschied der maximalen Flugweite nicht so groß, die Verteilung innerhalb des Trefferfeldes ändert sich jedoch erheblich.
Bei der Risikobewertung kann es nötig werden, dass bestehende WEAs in die Betrachtung einbezogen werden. Dabei wird das Risiko durch die geplante WEA für eine Person berechnet, die eine Straße oder einen Weg nutzt. Für diese Person summiert sich das Risiko der bestehenden Anlagen mit dem Risiko durch die Neuplanung. Wenn eine neue WEA einen großen Beitrag zum addierten Risiko leistet, dann muss man nachweisen, dass die Summe des Risikos akzeptabel bleibt. Hierzu muss in manchen Fällen auch der Bestand berechnet und bewertet werden.
Das ist von der Art der Wege und Straßen abhängig. Bei kleineren Wegen oder schwach befahrenen Straßen, ist das sogenannte individuelle Risiko maßgeblich. In diesem Fall wird ein Szenario für eine Person mit der höchsten Nutzungshäufigkeit entworfen (das sogenannte kritische Individuum). Das kann z.B. ein Hundebesitzer sein, der täglich auf seiner Runde mit dem Hund an der WEA vorbeikommt. Für dieses Szenario wird das Risiko bewertet. Die Denkweise dahinter lautet wie folgt: Wenn das Risiko für eine Person tolerierbar ist, die täglich an der WEA entlang geht, dann wird es auch für alle Personen tolerierbar sein, die seltener dort entlanggehen.
Eine Rotorblattheizung dient nicht zur Risikoreduzierung! Es handelt sich lediglich um ein Produkt zur Ertragsmaximierung. Nach jetzigem Stand geht man davon aus, dass die Anzahl der Eisstücke beim Einsatz einer Rotorblattheizung zunimmt. Im Hinblick auf das Personenrisiko wird sie deswegen eher kritisch gesehen.
Eine Textbeschreibung der Schutzobjekte ist grundsätzlich ausreichend. Für kleinere Wege oder für Flächen, die als Schutzobjekte berücksichtigt werden sollen, wäre eine Kartendarstellung (z.B. als jpg) vorteilhaft. Koordinaten werden in der Regel nicht benötigt.
Eine Standortbesichtigung ist nicht vorgeschrieben, kann aber hilfreich sein, um die vorgegebenen Schutzobjekte vor Ort zu dokumentieren. Es werden Informationen zur Beschaffenheit der Schutzobjekte, wie Straßenbelag, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Fahrverbote bei Verkehrswegen aufgenommen. Eine Standortbesichtigung empfiehlt sich, wenn die Situation vor Ort nicht ausreichend bekannt ist und die Eigenschaften der Schutzobjekte nicht hinreichend beschrieben werden können.
Die Standortbesichtigung dient ausdrücklich nicht zur Festlegung der Schutzobjekte. Sie dient auch nicht zur Bestimmung der Aufenthaltshäufigkeit von Personen in oder auf Schutzobjekten, der Frequentierung von Verkehrswegen, der Bestimmung der Klimatologie des Standortes oder der Verifizierung der Windparkkonfiguration.