Risikobewertung: Eiswurf
Eisfall oder Eiswurf von einer trudelnden oder in Betrieb befindlichen Windenergieanlage (WEA) können eine ernsthafte Gefahr darstellen, wenn z.B. öffentliche Straßen oder Wege mit einem deutlichen Personenaufkommen in unmittelbarer Nähe des Windparks liegen.
Oftmals wird für die Genehmigung eines Windparks daher ein Risikogutachten für Eisfall oder Eiswurf benötigt. Von Eiswurf spricht man üblicherweise, wenn sich Eisstücke während des Betriebes der WEA lösen. Wenn dies durch eine entsprechende Sensorik an der WEA verhindert wird, ist noch der sogenannte Eisfall von der stillstehenden bzw. trudelnden WEA zu bewerten.
Das zu betrachtende Risiko für Sach- und Personenschäden berücksichtigt dabei Schadenshäufigkeit und Schadenshöhe. Im ersten Schritt wird daher die Schadenshäufigkeit durch Eisfall oder Eiswurf in der Umgebung der WEA ermittelt.

Basierend auf klimatologischen Zeitreihen und den Flugbahnberechnungen für mehrere Millionen Eisstücke ermitteln wir hierzu die Trefferhäufigkeit von Eisstücken verschiedener Größe und Dichte in der Umgebung jeder einzelnen WEA. Neben den Windverhältnissen am Standort kann das Ergebnis auch stark vom Geländeprofil beeinflusst werden. In hügeligem und bergigem Gelände werden die Flugweiten der Eisstücke so z.B. talabwärts deutlich erhöht.

Die Schadenshöhe ermitteln wir individuell für Ihr Projekt. Typischerweise steht hier die Gefährdung von Personen im Mittelpunkt der Betrachtung.
Als kompetenter Ansprechpartner stehen wir Ihnen gerne im Planungsprozess zur Seite!